Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit der Bestellung eines von MAGIKITA auf der Webseite www.magikita.de angebotenen Produktpaketes kommt zwischen Ballettstudio Carla Pulvermacher, Römerstraße 1, 55262 Heidesheim (MAGIKITA), und dem BESTELLER ein Lizenzvertrag mit den nachfolgenden Bestimmungen zustande.

I. MAGIKITA IP

MAGIKITA verfügt über die ausschließlichen Verwertungsrechte an dem von ihr auf der Webseite www.magikita.de angebotenen Unterrichtsmaterial. Dieses betrifft eine neu entwickelte Methode, mit der Kindern ab dem vierten Lebensjahr Tanzunterricht vermittelt wird. Eine Unterrichtung nach der MAGIKITA Unterrichtsmethode ist nur Privatpersonen gestattet, die eine von MAGIKITA angebotene KURSLEITERSCHULUNG erfolgreich abgeschlossen haben und über ein gültiges MAGIKITA KURSLEITERZERTIFIKAT verfügen.

Darüber hinaus verfügt MAGIKITA über die Unionsmarkenanmeldungen

018853522

und

018857916

Alle vorgenannten Schutzrechte werden im Folgenden als „MAGIKITA IP“ bezeichnet.

II. KURSLEITERSCHULUNG

(1) MAGIKITA bietet KURSLEITERSCHULUNGEN im Präsenz- und Onlineformat an. Die Teilnehmer erhalten einb Lehrbuch, mit der dem Teilnehmer die MAGIKITA Unterrichtsmethode vermittelt wird. Die KURSLEITERSCHULUNG hat eine Dauer von 6,5 Stunden. In einem theoretischen Teil wird den Kursteilnehmern die MAGIKITA Unterrichtsmethode erläutert und pädagogische Hinweise gegeben. In einem praktischen Teil wird eine MAGIKITA Tanzstunde abgehalten. Am Ende der Schulung legt der Teilnehmer einen Test ab, durch den geprüft wird, ob der Kursteilnehmer die vermittelte Unterrichtsmethode beherrscht. Bei erfolgreichem Bestehen der Prüfung erhält der Teilnehmer ein MAGIKITA KURSLEITERZERTIFIKAT und ist berechtigt, sich „MAGIKITA KURSLEITER“ zu nennen. MAGIKITA behält sich das Recht vor, einem KURSLEITER das KURSLEITERZERTIFIKAT zu entziehen und ihm zu untersagen, sich MAGIKITA KURSLEITER zu nennen, wenn er gegen wesentliche Vorschriften dieses Lizenzvertrages verstößt. Die Teilnahme an der MAGIKITA KURSLEITERSCHULUNG ist entgeltpflichtig.

(2) Alle MAGIKITA KURSLEITER sind verpflichtet, einmal im Jahr an von MAGIKITA angebotenen Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Diese werden als Präsenz- oder Onlineformat angeboten Die Teilnahme ist kostenlos.

III. LIZENZGEGENSTAND

(1) MAGIKITA gewährt dem BESTELLER nach Maßgabe der in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen eine einfache, nicht exklusive, territorial unbeschränkte Lizenz, das in Ziffer I aufgeführte MAGIKITA IP im Zusammenhang mit der Durchführung von MAGIKITA Unterrichtskursen und deren Bewerbung zu benutzen. Der BESTELLER ist nicht berechtigt, ohne vorherige, schriftliche Erlaubnis MAGIKITAs Unterlizenzen an Dritte zu erteilen, seine durch diesen Vertrag gewährten Rechte oder Verpflichtungen abzutreten oder über diese zu verfügen. Bei Verstoß gegen die Vorgaben dieses Lizenzvertrages ist der Vertrag jederzeit kündbar.

(2) Die MAGIKITA Unterrichtseinheit besteht aus 42 Einzelgeschichten. Für die Durchführung der MAGIKITA Unterrichtskurse benötigt der BESTELLER nach erfolgreicher Absolvierung der MAGIKITA KURSLEITERSCHULUNG Zugang zur Online Plattform www.magikita.de sowie das seitens MAGIKITA zur Verfügung gestellte Unterrichtsmaterial.

a) Über die Online Plattform www.magikita.de werden dem BESTELLER die Geschichtstexte, Lehrvideos zur Vorbereitung der einzelnen Unterrichtseinheiten sowie ein kostenpflichtiger, zeitlich beschränkter Zugang zur Musikbibliothek gewährt, über den die erforderliche Musik zur Durchführung der Unterrichtsstunde für die Dauer von 60 Minuten freigeschaltet wird.

b) Das Unterrichtsmaterial ist für wöchentlich 10 Kurseinheiten mit jeweils 14 Tanzkindern ausgerichtet. Es besteht aus 12 DIN A2 Märchenbüchern, 14 farbigen Tanzfransen und 168 Aufklebern zur Kennzeichnung der einzelnen Tanzplätze und 560 Sitzkarten. Das Unterrichtsmaterial wird dem BESTELLER vierteljährlich in vier Paketen zugesendet. Das Starterpaket enthält

Die Folgepakete enthalten

Nach einem Jahr verfügt der BESTELLER über das komplette Unterrichtsmaterial und erhält bei Fortführung des Abonnements weiterhin im drei-Monats Turnus 42 Aufkleber und 140 Sitzkarten zugesendet. Die Aufkleber und Sitzkarten sind Verbrauchsmaterial. Tanzfransen und Märchenbücher verbleiben im Eigentum MAGIKITAs und sind bei Beendigung des Abonnements an MAGIKITA zurückzugeben.

(3) MAGIKITA bietet drei Lizenzvertragspakete an:

• Option 1: Abonnement + Schulung

Der BESTELLER, der ein Abonnement abgeschloßen und die MAGIKITA KURSLEITERSCHULUNG erfolgreich absolviert hat, hat auf der Plattform www.magikita.de Zugang zu den Lehrvideos, den Geschichtstexten und der Musikbibliothek und erhält das Unterrichtsmaterial. Er ist berechtigt MAGIKITA® Kurse zu leiten, sowie das ihm zur Verfügung gestellten Unterrichtsmaterial zu nutzen.

• Option 2: Nur Abonnement

Der BESTELLER, der ein Abo abgeschloßen, aber keine MAGIKITA-KURSLEITERSCHULUNG absolviert hat, erhält Zugang zu dem Verwaltungsbereich der Plattform www.magikita.de und das Unterrichtsmaterial. Letzteres hat er seinen eigenständig beauftragten MAGIKITA KURSLEITERN zur Verfügung zu stellen. Er selbst darf keine MAGIKITA-Kurse leiten.

• Option 3: Nur Schulung

Der BESTELLER, der eine MAGIKITA KURSLEITERSCHULUNG erfolgreich abgeschloßen hat, ist berechtigt, MAGIKITA Kurse zu leiten. Er erhält aber ohne eigenes Abonnement keinen persönlichen Zugang zur Plattform, sondern muss die MAGIKITA Kurse bei einem BESTELLER durchführen, der ein Abonnement abgeschlossen hat.

(4) Dem BESTELLER ist es nicht gestattet, die MAGIKITA Unterrichtsmaterialien zu bearbeiten und unter der Marke MAGIKITA Kursinhalte anzubieten, die von den zur Verfügung gestellten Unterrichtsmaterialien abweichen. Insbesondere dürfen Musik und Choreografie und die Reihenfolge der Geschichten nicht verändert werden.

(5) Dem BESTELLER ist es nicht gestattet, den Wortbestandteil MAGIKITA und das MAGIKITA Logo oder ähnliche Zeichen als Bestandteil seiner Firma oder als sonstiges Unternehmenskennzeichen zu benutzen. Dies beinhaltet auch das Verbot, den Wortbestandteil „MAGIKITA“ oder ähnliche Zeichen in einen Domainnamen oder eine sonstige Adresse zu integrieren.

(6) Dem BESTELLER ist es nicht gestattet, ohne die ausdrückliche Zustimmung MAGIKITAS Ton- Bild- und/oder Filmaufnahmen von MAGIKITA Unterrichtseinheiten zu erstellen, zum Download bereitzustellen, weiterzugeben, oder in sonstiger Weise zu veröffentlichen.

IV. LIZENZGEBÜHR

(1) Für das Abonnement fällt eine monatliche Grundgebühr in Höhe von 79,-- Euro an. In diesem Preis ist die Zuverfügungstellung des Unterichtsmaterials enthalten. Für die Teilnahme an der MAGIKITA KURSLEITERSCHULUNG fällt eine Gebühr in Höhe von 119,-- Euro an. Pro abgehaltener Unterrichtsstunde fallen Gebühren in Höhe von 7,-- Euro an. Diese werden über die zeitlich beschränkte Freischaltung der Musikbibliothek erfasst und zum Monatsende abgerechnet. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich anfallenden Mehrwertsteuer.

(2) Die Grundgebühr ist bis zum 3. Werktag des Monats im Voraus zu entrichten. Die Abrechnung der Unterrichtseinheiten erfolgt gegen Rechnung. Der Betrag wird sofort fällig. Der Besteller gewährt MAGIKITA ein Einzugsrecht. Zahlungen sind per Kreditkarte oder im Lastschrifteinzugsverfahren vorzunehmen. Hierzu bedient sich MAGIKITA des Finanzdienstleisters stripe.com.

(3) Bei Zahlungsverzug ist MAGIKITA berechtigt, den Zugang zur Plattform und/oder das MAGIKITA KURSLEITERZERTIFIKAT zu sperren.

(4) MAGIKITA behält sich das Recht vor, ihre Abrechnungspraxis, Abrechnungsmethoden und Gebühren zu ändern.

V. MARKETINGMATERIAL

MAGIKITA stellt dem BESTELLER Marketingmaterial zur Verfügung. Anderes Marketingmaterial zur Bewerbung der MAGIKITA Unterrichtsveranstaltungen bedarf vor Benutzung der ausdrücklichen Zustimmung MAGIKITAS.

VI. VERWENDUNG DER MARKEN

(1) Der BESTELLER darf die Marken MAGIKITAS nur nach Maßgabe der als Anlage A beigefügten Markenrichtlinie benutzen. Insbesondere sind Farben, Schriftarten, Stilisierung, Proportionen und anderer Elemente der Marken einzuhalten. Bei jeder Verwendung der Marke sind die Symbole ® oder ™ zu verwenden.

(2) Der BESTELLER wird nichts tun, veranlassen oder autorisieren, was den guten Ruf oder „Goodwill“ MAGIKITAS oder der Lizenzmarken beeinträchtigt, schädigt oder für diese abträglich ist oder dies verursachen könnte, den Wert oder die Rechtskräftigkeit der Lizenzmarken widrig beeinflusst, oder die Lizenzmarken in ein schlechtes Licht rückt oder rücken könnte.

(3) Der BESTELLER stellt sicher, dass die MAGIKITA Unterrichtskurse Qualitätsvorgaben MAGIKITAS, welche durch diese von Zeit zu Zeit in schriftlicher Form mitgeteilt werden, übereinstimmen.

VII. KÜNDIGUNG

(1) Der Lizenzvertrag wird für drei Monate abgeschlossen und verlängert sich automatisch um weitere drei Monate, sofern er nicht 14 Tage vor Laufzeitende gekündigt wird.

(2) Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich, sofern der BESTELLER eine wichtige Bestimmung dieses Vertrages verletzt, oder eine entsprechende Verletzung droht. Vor Aussprache einer solchen Kündigung steht es MAGIKITA nach eigenem Ermessen frei, dem BESTELLER die Möglichkeit einzuräumen, den Verstoß zu beheben. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund sind durch den BESTELLER entrichtete Gebühren nicht erstattungsfähig.

(3) Mit Wirksamwerden der Kündigung ist sämtliches zur Verfügung gestellte Unterrichtsmaterial an MAGIKITA zurückzugeben.

VIII. RECHTSVERLETZUNGEN DURCH DRITTE

(1) Der BESTELLER informiert MAGIKITA unverzüglich schriftlich über alle, ihm zur Kenntnis gelangten Rechtsverletzungen oder drohenden Rechtsverletzungen, Anfechtungen oder unautorisierten Benutzungen des MAGIKITA IPs.

(2) MAGIKITA trifft alle ihr angemessenen erscheinenden Maßnahmen. Sie ist aber nicht verpflichtet, solche Maßnahmen wegen einer Verletzung oder sonstigen oben beschriebenen Verhaltensweisen zu treffen. Wenn MAGIKITA im Rahmen ihres Ermessens eine solche Maßnahme trifft, ist sie für ihre Durchführung, einschließlich der Rechtsverfolgung, Verteidigung oder eines Vergleichs verantwortlich. Der BESTELLER macht keine Zugeständnisse hinsichtlich der Haftung und schließt keine Vergleiche ab oder trifft Übereinkünfte. Der BESTELLER verpflichtet sich, MAGIKITA jegliche hiermit in Verbindung stehende angemessene Unterstützung zukommen zu lassen.

(3) Sollte sich MAGIKITA nach dem gemäß Absatz 1 erfolgten Hinweis des BESTELLERS entscheiden, keine rechtlichen Schritte einzuleiten, setzt MAGIKITA den BESTELLER darüber in Kenntnis. In diesem Fall ist der BESTELLER berechtigt, auf eigene Kosten die ihm angemessen erscheinenden Maßnahmen zu treffen. MAGIKITA lässt auf Kosten des BESTELLERs diesem jede Unterstützung zukommen, welche der BESTELLER zur Verfolgung seiner Rechte rechtmäßig verlangen kann. Der BESTELLER setzt MAGIKITA über jeden Fortschritt in dieser Angelegenheit in Kenntnis und macht keine Zugeständnisse hinsichtlich einer Haftung oder eines Vergleichs oder einer sonstigen Übereinkunft ohne vorherige schriftliche Einwilligung MAGIKITAs. MAGIKITA darf die Zustimmung nicht ohne nachvollziehbare Gründe zurückhalten oder verzögern.

(4) MAGIKITA stimmt hiermit dem Eintritts als Partei bei rechtlichen Maßnahmen in Übereinstimmung mit Absatz 2 zu, soweit es für die Rechtsverfolgung oder Verteidigung einer solchen Maßnahme notwendig ist und unter der Bedingung, dass der BESTELLER MAGIKITA hinsichtlich aller Verluste, Schäden, Verbindlichkeiten und Ausgaben, welche aus der Nennung MAGIKITAs als Partei resultieren, entschädigt.

(5) Wird aufgrund der Verletzung einer Lizenzmarke MAGIKITAs ein Schadensersatz zuerkannt oder anderweitig erlangt, wird der Betrag in dem Verhältnis zwischen den Parteien aufgeteilt, in welchem sie die Kosten der Maßnahme geteilt haben.

IX. VERTRAULICHKEIT

(1) Den Parteien ist bekannt, dass sie, ob infolge der Durchführung dieses Vertrages oder in sonstiger Weise, in den Besitz Vertraulicher Informationen der anderen Seite kommen oder hiervon Kenntnis erlangen werden.

(2) Beide Parteien verpflichten sich, zu jeder Zeit für die Beibehaltung der Vertraulichkeit der Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zu sorgen und zur Sicherung und Schutz der vertraulichen Informationen Vorkehrungen gegen Diebstahl, Schaden, Verlust oder unerlaubten Zugriff zu treffen, und zu keiner Zeit, sei es während oder nach der Vertragslaufzeit, ohne vorherige schriftliche Einwilligung der anderen Partei direkt oder indirekt vertrauliche Informationen zu benutzen, ihre Benutzung zu autorisieren oder zu erlauben, es sei denn, dass dies ist für den Zweck der Nutzung der vertraglichen Rechte und Verpflichtungen unerlässlich ist, oder diese vertraulichen Informationen zu veröffentlichen, auszubeuten, zu kopieren oder zu modifizieren, oder einer dritten Partei zu erlauben, dies zu tun.

(3) Beide Parteien verpflichten sich, die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei nur im erforderlichen Umfang und nur gegenüber solchen Angestellten, Vertretern oder Auftragnehmern zugänglich zu machen, denen es für eine Durchführung des Vertrages unerlässlich ist. Die Parteien stellen sicher, dass sie diese Angestellten, Vertreter und Auftragnehmer schriftlich auf die in Ziffer X dieses Vertrages beinhalteten Verpflichtungen aufmerksam machen, und dass sich diese schriftlich verpflichten, jene Verpflichtungen zu befolgen.

(4) Die Parteien unterrichten sich gegenseitig unverzüglich nach Kenntniserlangung über jede versehentliche oder auf sonstige Art und Weise erfolgte unerlaubte Zugänglichmachung, Missbrauch, Diebstahl oder Verlust von vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, unbeachtlich, ob versehentlich oder auf sonstige Weise, zu unterrichten.

(5) Jede Partei ersetzt der anderen Partei die aus dem Verlust oder Beschädigung resultierenden Schäden, wenn diese auf eine Verletzung von Ziffer X durch die zum Ersatz verpflichtete Partei, ihre Angestellten, Vertreter oder Auftragnehmer zurückzuführen ist.

Die gemäß Ziffer X. auferlegten Verpflichtungen haben auch nach Erlöschen dieses Vertrages Bestand, finden jedoch nicht auf solche vertraulichen Informationen Anwendung, welche:

(6) Keine der Regelungen in Ziffer X soll eine Partei davon abhalten oder diese darin beschränken, vertrauliche Informationen in dem Ausmaß zu offenbaren, in welchem diese durch gesetzliche Bestimmungen, Verordnungen oder einer Verfügung einer zuständigen Behörde oder eines professionellen Beraters des Empfängers verpflichtet ist, vorausgesetzt, dass der Empfänger die offenbarende Partei hierüber schriftlich vor der Offenbarung informiert, und, falls es sich um die Offenbarung gegenüber dem Berater des Empfängers handelt, dass der Berater schriftlich den Anforderungen von § 7 des Vertrages entsprechende Vertraulichkeitserklärung abgibt.

XI. GEWÄHRLEISTUNGEN MAGIKITAS

(1) MAGIKITA sichert zu, dass sie berechtigt und befugt ist, alle für diesen Vertrag erforderlichen Verfügungen zu tätigen.

(2) Ungeachtet der Regel in Absatz 1 soll nichts in diesem Vertrag als Garantie, Gewährleistung oder Versprechen im Hinblick auf die Nutzbarkeit, dem rechtlichen Bestand oder die Durchsetzbarkeit der Lizenzmarken ausgelegt werden.

(3) MAGIKITA hat keine Kenntnis von geltend gemachten oder drohenden Angriffen, Ansprüchen oder Verfahren, insbesondere Widerspruchs-, Löschungs-, Aufhebung oder Korrekturverfahren in Bezug auf die Lizenzmarken.

(4) Auch hat MAGIKITA keine Kenntnis über ältere Rechte Dritter, welche die Benutzung oder Eintragung der Lizenzmarken beeinträchtigen könnten.

(5) Jedoch übernimmt MAGIKITA keine Garantie dafür, dass ein solcher geltend gemachter oder drohender Angriff, ein Anspruch oder ein Verfahren, insbesondere ein Widerspruchs-, Löschungs-, Aufhebungs- oder Korrekturverfahren oder ältere Rechte Dritter, die die Benutzung oder Anmeldung der Lizenzmarken beeinträchtigen könnten, nicht existiert. Die Parteien erklären, dass MAGIKITA hierfür keine Haftung übernimmt. Auch sichert MAGIKITA nicht zu, dass die Ausübung der Rechte und Lizenzen dieses Vertrages durch den BESTELLER keine Marken- oder sonstige geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt.

XII. GEWÄHRLEISTUNGEN DES BESTELLERS

(1) Der BESTELLER sichert zu, die Ausübung der MAGIKITA Unterrichtskurse im Einklang mit den geltenden rechtlichen Vorgaben zu gewährleisten. Insbesondere der Kinder- und Jugendschutz ist effektiv zu gewährleisten. Der BESTELLER sichert zu, nichts wissentlich fördern oder zuzulassen, was in einer Verletzung dieser Vorschriften durch eine der Parteien resultiert. Der BESTELLER ist dafür verantwortlich, sämtliche erforderliche behördlichen Genehmigungen einzuholen, die für die Vermarktung, Bewerbung oder Durchführung seiner Dienstleistungen erforderlich sind, einschließlich sämtlicher Erfordernisse im Hinblick auf die Unterrichtung von Kindern.

(2) Der BESTELLER sichert zu, dass:

XII. ANERKENNUNG DER RECHTE MAGIKITAS

(1) Der BESTELLER anerkennt die Inhaberschaft MAGIKITAs in Bezug auf das MAGIKITA IP. Der BESTELLER anerkennt das Recht MAGIKITAs zur Lizenzierung. Der BESTELLER anerkennt, dass ihm die Benutzung des MAGIKITA IP entsprechend diesem Vertrag kein Recht, Titel oder Beteiligung hieran verschafft, mit Ausnahme des Nutzungsrechts, welches ihm ausdrücklich durch diesen Vertrag bewilligt wird.

(2) Unbeschadet dessen anerkennt und akzeptiert der BESTELLER, dass der mit den Lizenzmarken verbundene „Goodwill“, einschließlich des infolge der Benutzung durch den BESTELLER selbst [oder seiner Unter-BESTELLER] generierten „Goodwill“, ausschließlich dem MAGIKITA zusteht und ausschließlich diesem zu Gute kommt.

XIII. HAFTUNG

(1) MAGIKITA Unterrichtskurse oder Veranstaltungen können unter Umständen nicht für jeden Teilnehmer sicher oder geeignet sein. Jedwede Information, welche MAGIKITA den MAGIKITA KURSLEITERN über eine MAGIKITA Schulung, in MAGIKITA Unterrichtsmaterial oder auf www.magikita.de im Zusammenhang mit gesundheitlichen Themen bereitstellt, sind ausschließlich als Unterstützung gedacht und ersetzen keinen medizinischen Rat. Dem MAGIKITA KURSLEITER wird geraten, medizinischen Rat einzuholen, bevor er die Dienstleistungen anbietet oder für den Fall, dass sein Gesundheitszustand seine Fähigkeit zur Bereitstellung der Dienstleistungen beeinträchtigt.

(2) Soweit nicht ausdrücklich anderweitig in diesem Vertrag erwähnt, sind sämtliche Bedingungen, Auflagen, Gewährleistungen, Zusicherungen und Zusagen, welche durch Gesetz, Common Law, Handelsbrauch, gewerbliche Nutzung oder sonstige Vorschriften anwendbar sind, hiermit in dem durch Gesetz erlaubten Ausmaß ausdrücklich und gänzlich ausgeschlossen.

(3) Vorbehaltlich Absatz 4, aber unbeschadet Absatz 5 übernimmt MAGIKITA keine Haftung gegenüber dem BESTELLER oder einem Dritten für Einnahme-, Gewinn-, oder Datenverluste, den Verlust von „Goodwill“ oder für sich aus diesem Vertrag oder einer Nebenabrede oder der Lizenzdienstleistungen ergebenden Verluste, Schäden oder Folgeschäden, sei es auf vertraglicher, deliktsrechtlicher (einschließlich Fahrlässigkeit) oder sonstiger Grundlage. MAGIKITA steht ausdrücklich nicht für Schäden ein, die dadurch entstehen, dass die Online Plattform www.magikita.de aus technischen Gründen nicht erreichbar ist.

(4) Keine der Regelungen dieses Vertrages schließt eine Haftung MAGIKITAS wegen Betruges, zumindest fahrlässig verursachten Todes oder Personenschäden oder jegliche sonstige Haftung aus, welche kraft Gesetzes nicht ausgeschlossen werden kann.

(5) Die sich aus diesem Vertrag oder einer Nebenabrede ergebende vertragliche, deliktische (auch fahrlässig) oder anderweitige Haftung MAGIKITAs gegenüber dem BESTELLER oder Dritten ist in ihrer Höhe auf die vertraglich vom BESTELLER an MAGIKITA zu zahlenden oder bezahlten Lizenzgebühren beschränkt, welche für das Jahr anfallen, in welchem der Grund für die Haftung entstanden ist.

(6) Der BESTELLER schließt für die Dauer der Vertragslaufzeit auf eigene Kosten eine oder mehrere Versicherungspolicen einer umfassenden Haftpflichtversicherung ab, die solche Versicherungen enthält, welche in anbetracht seiner Verpflichtungen und seiner Haftung nach diesem Vertrag vernünftigerweise als notwendig zu erachten sind.

XV. BENACHRICHTIGUNGEN

Sämtliche Benachrichtigungen und Mitteilungen, welche nach diesem Vertrag zu erfolgen haben, sind in schriftlicher Form zu verfassen und an die nachfolgend angegebene Adresse des jeweiligen Empfängers oder eine andere, vorher zu diesem Zweck mitgeteilte Adresse zuzustellen oder zu übermitteln.

Eine Benachrichtigung gilt mit persönlicher Übergabe, vier Tage nach Aufgabe zur Post, zwei Tage nach Aufgabe bei Versand mit Luftkurier und mit Sendebestätigung des Telefaxes als zugestellt.

Mitteilungen an MAGIKITA:

Römerstraße 1, 55262 Heidesheim
E‐Mail: manager@MAGIKITA.de

XVI. KOSTEN

Sofern nicht anderweitig bestimmt, trägt jede Partei ihre eigenen Kosten bei der Ausführung ihrer Verpflichtungen nach diesem Vertrag selbst.

XVII. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Die Ausarbeitung, Bestandskraft und Ausführung dieses Vertrages unterliegen unabhängig etwaiger kollisionsrechtlicher Regelungen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Parteien unterwerfen sich hiermit, soweit es sich um Kaufleute handelt oder der BESTELLER keinen Wohnsitz in Deutschland hat, unwiderruflich der deutschen Gerichtsbarkeit.

XVIII. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

(1) Das Versagen einer Partei, die durch diesen Vertrag festgelegten Bestimmungen durchzusetzen oder auszuführen stellt keine Verzichtserklärung hinsichtlich einer solchen Bestimmung oder eines solchen Rechts dar und ist nicht als solche auszulegen; auch beeinflusst dies nicht das Recht dieser Partei, diese Bestimmung zu einem späteren Zeitpunkt durchzusetzen oder auszuführen.

(2) Falls sich irgendeine Bestimmung oder Bedingung dieses Vertrages als unwirksam, nichtig oder unter anzuwendendem Recht als undurchsetzbar erweisen sollte, ist diese Bestimmung oder Bedingung, soweit sie von den verbleibenden Bestimmungen oder Bedingungen abtrennbar ist, als von diesem Vertrag getrennt zu betrachten und berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und Bedingungen. In diesem Fall haben die Parteien sich nach besten Kräften zu bemühen, eine solche unwirksame, nichtige oder undurchsetzbare Bestimmung oder Bedingung durch eine solche zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

(4) Bei der Beziehung der Parteien handelt es sich um eine von unabhängigen Unternehmen. Mit Ausnahme ausdrücklicher Regelungen, ermöglicht nichts in diesem Vertrag die Auslegung, dass es sich bei den Parteien um Partner, Gemeinschaftsunternehmen oder Miteigentümer handelt oder die eine Partei ermächtigt ist, für die andere zu handeln, diese vertraglich zu binden oder in sonstiger Weise eine Verpflichtung im Namen der anderen Partei einzugehen. Keine der Parteien hat Dritten gegenüber eine solche Berechtigung in Aussicht zu stellen.

(5) Die Bestimmungen dieses Vertrages sind vertraulich und sind von keiner Partei Dritten ohne ausdrückliche vorherige, schriftliche Einwilligung der anderen Partei bekannt zu geben.

(6) Bestimmungen dieses Vertrages, welche entweder ausdrücklich oder aufgrund ihrer Natur und ihres Zusammenhangs nach der Beendigung oder Kündigung des Vertrages fortwirken sollen, bleiben auch über das Vertragsende hinaus wirksam.

(7) Dieser Vertrag enthält sämtliche zwischen den Parteien im Hinblick auf den Vertragsgegenstand vereinbarten Bestimmungen und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Verträge, Übereinkünfte oder Vereinbarungen zwischen den Parteien. Schriftliche oder mündliche Zusagen, Zusicherungen oder Versprechen während der Vertragsverhandlungen gelten zwischen den Parteien nur dann als abgegeben, wenn sie ausdrücklich Bestandteil des Vertrages geworden sind.

(8) Keiner der Parteien steht hinsichtlich unwahrer Behauptungen der anderen Partei, aufgrund derer jene Partei den Vertrag geschlossen hat, ein Rechtsmittel zu (es sei denn, eine solche unwahre Behauptung wurde in betrügerischer Absicht getätigt). Den Parteien steht in einem solchen Fall lediglich ein Vorgehen wie im Falle einer Vertragsverletzung zur Verfügung.

(9) Keine Abänderung oder Ergänzung dieses Vertrages entfaltet für die Parteien bindende Wirkung, es sei denn, sie ist schriftlich verfasst und von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterschrieben.

(10) Die Parteien anerkennen und stimmen dahingehend überein, dass eine wesentliche Vertragsverletzung des BESTELLERs hinsichtlich irgendeiner Bestimmung dieses Vertrages zu irreparablen und fortdauernden Schäden des MAGIKITAs führen kann, für die adäquater Rechtsschutz nicht zur Verfügung steht. Im Falle einer solchen Vertragsverletzung der BESTELLER zur Beantragung einer einstweiligen Verfügung und/oder der Anordnung einer besonderen Erfüllung und weiterer angemessener Schritte berechtigt.